Damit wir Ihnen Rezepte oder Verordnungen ausstellen können, müssen wir Ihre Versichertendaten einmal im Quartal aktualisieren.
Falls Ihre Gesundheitskarte noch nicht bei uns eingelesen wurde, können Sie:

  1. Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unserer Praxis einlesen lassen
  2. uns eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) über die App Ihrer Krankenkasse zusenden

Bitte wählen Sie dafür die entsprechende Praxis: