Behandlung

Eine CoViD-19 Infektion sollte bei Vorliegen von Risikofaktoren medikamentös behandelt werden. Risikofaktoren sind:

  • Alter: über 60 Jahre
  • Übergewicht BMI >30
  • Diabetes
  • diagnostizierte Immunsystemschwäche – oder -suppression (Medikamente angeben)
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Chronische Herzerkrankung
  • Chronische Lungenerkrankungen
  • aktive Tumorerkrankung (laufende Behandlung oder innerhalb der letzten 6 Monate)

In diesen Fällen kommt eine Behandlung mit einem antiviralen Medikament gegen das CoViD-19 Virus in Betracht. Für die Anmeldung und Zuweisung von Patienten, die nicht regelhaft in unserer Praxisgemeinschaft betreut werden bitten wir um Anmeldung mit diesem ausgefüllten Formular unter Angabe der Rückrufnummer des Patienten per eMail: covid@pg-weinkellerstrasse.de. Nach telefonischer Rücksprache und Prüfung erfolgt die Einbestellung des Patienten durch uns.

Die meisten Antikörper sind bei den derzeitig kursierenden Corona-Stämmen nicht wirksam. Eine Verabreichung wird derzeit nicht empfohlen.

Post-CoViD-Syndrom

Liegen Symptome wie Atemnot, Engegefühl in der Brust, Luftnot bei Belastung, u.s.w. länger als 3 Monate nach einer CoViD-Infektion vor, so kann ein Post-CoViD-Syndrom vorliegen. Ob eine lungenärztliche Behandlung angezeigt ist entscheidet Ihr Hausarzt und stellt in diesem Falle eine Überweisung aus.

Testung (PCR)

Im Rahmen der akuten oder geplanten Behandlung erfolgen PCR-Testungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse oder, auf Wunsch, als IGeL oder Privatleistung. Letztere sind durch gesetzliche Krankenkassen nicht erstattungsfähig.

Informieren Sie uns bitte vor Betreten der Praxis über Ihre Infektion.

Routine-Untersuchungen

Routinenuntersuchungen werden frühestens 4 Wochen nach stattgehabter Infektion durchgeführt, da Untersuchungen wie Lungenfunktionstests vorher nicht aussagekräftig sind. Liegt Ihr geplanter Termin innerhalb der 4 Wochen, so bitten wir um Kontaktaufnahme um den Termin entsprechend zu verschieben.

Masken

In unserer Praxis besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, diese wird zum Schutz unserer Patienten und des Personals strikt durchgesetzt. Maskenbefreiungstatteste werden nur bei medizinisch nachvollziehbaren Grund akzeptiert.