Wenn Sie dieses Quartal bereits in unserer Praxis waren und Ihre Gesundheitskarte (eGK) eingelesen haben müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Wenn die Gesundheitskarte noch nicht eingelesen wurde müssen Sie entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unserer Praxis einlesen lassen oder uns die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) über die App Ihrer Krankenkasse zusenden. Wählen Sie hierzu bitte die entsprechende Praxis:
Wir haben Ihre Anforderung für das elektronische Rezept erhalten und bearbeiten dieses zeitnah. Dies kann ein bis zwei Werktage in Anspruch nehmen. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.