Hausbesuche werden nur geplant und nach Rücksprache durchgeführt. Unser Hausbesuchsbereich ist ausnahmslos das unmittelbare Umfeld der Arztpraxis und nicht Einzugsbereiche anderer Arztpraxen oder Nachbargemeinden.
Wenn Sie einen Hausbesuch außerhalb des unmittelbaren Umfeldes der Arztpraxis wünschen, so sind wir gesetzlich verpflichtet Ihnen diese Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Siehe hierzu §17 Abs. 5 BMV-Ä.
Im Hausbesuch können keine weiterführenden Untersuchungen wie Blutabnahmen, Sonographie, EKG, Lungenfunktion und Röntgen-Untersuchungen durchgeführt werden die für eine qualitativ hochwertige Versorgung notwendig sind. Diese Untersuchungen sind nur in der Praxis verfügbar.