Schaubild Prinzip Hausarztvermittlungsfall
Schaubild Prinzip Hausarztvermittlungsfall

Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wird die durch das TSVG eingeführte Neupatientenregelung zum Jahresende bedauerlicherweise abgeschafft. Um neue Patienten oder klassische Überweisungspatienten auch künftig dem erhöhten Bedarf entsprechend fachärztlich versorgen zu können, besteht seit Januar 2023 die Möglichkeit, dass die Hausärzte sowie die Kinderärzte (im Folgenden synonym zu verstehen) eine termingebundene Überweisung der Patienten zur fachärztlichen Untersuchung ausstellen.

Wenn Sie also Ihren Patienten eine möglichst zeitnahe, hausarztvermittelte Überweisung zur pneumologischen Behandlung ausstellen, müssen Sie dies als Hausarzt-Terminvermittlungsfall in Ihrer Karteikarte kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihr Praxispersonal diese Terminvereinbarung mit den Patienten vornehmen. Der Termin muss mit unserer Praxis abgesprochen werden. Am schnellsten geschieht das per eMail, eNachricht, Fax oder Telefon (Durchwahlziffer „3“). Wir sind bestrebt jedem HA-Vermittlungs-Neupatienten innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu ermöglichen.

Bei der Terminvermittlung sind einige wichtige technische Details zu beachten: So muss hausärztlicherseits die fachärztliche Betriebsstättennummer (BSNR) in Klammern auf dem Überweisungsschein sowie im Praxisverwaltungssystem (PVS) in Feld 5003 „(N)BSNR der vermittelten Fachärztin oder des vermittelten Facharztes“ (kann je nach PVS variieren) eintragen werden. Es wird zusätzlich empfohlen, den vermittelten Termin auf der Überweisung anzugeben. Sie können dann den erhöhten Zuschlag mit der Gebührenordnungsposition 03008 in Höhe von 15,00 Euro (bei Kinderärzten GOP 04008) abrechnen. Wir werden beim Eintreffen Ihrer Patienten den Erstkontakt aus der Hausarztvermittlung im PVS als hausarztvermittelten Fall kennzeichnen. Siehe auch Schaubild oben.

Unabhängig vom Hausarztvermittlungsfall nehmen wir auch Neupatienten mit TSS-Vermittlungscode an, hier können Sie als Hausärztin/ Hausarzt nicht die GOP 03008 abrechnen. Klassisch überwiesenen Neupatienten stehen auf Grund der fehlenden Vergütung nun weniger Termine zur Verfügung.

Praxisgemeinschaft Weinkellerstraße
Matti Mehner
Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
Weinkellerstraße 36
09337 Hohenstein-Ernstthal

Betriebsstättennummer: 942010200

Zeitfenster für HA-Vermittlungsfälle:
Neupatient: Mo-Fr 08:45 Uhr, 09:30 Uhr und 10:30 Uhr
Schlafapnoe: Mo-Fr 11:00 und 11:30 Uhr
Wiedervorstellung/ Kontrolle -> jederzeit möglich

Anmerkung: HA-Vermittlungsfälle sind nicht auf Neupatientenfälle begrenzt. Jedes Anliegen kann per Hausarztvermittlungsfall angemeldet werden!

Hausarztvermittlungsfälle sind für alle Fälle die keine geplanten Routine-Untersuchungen sind statthaft. Sie dürfen auf 15% Ihrer Fälle pro Quartal Hausarztvermittlungen abrechnen, bevor eine Praxisauffälligkeit festgestellt wird und ggf. eine Prüfung stattfindet. Ob ein Fall dringlich ist entscheiden allein Sie als Zuweiser. Eine Begründung muss erst ab dem 24 Kalendertag zwischen Vermittlung und Termin dokumentiert werden. Daher sind wir bestrebt die Termine vor dieser Zeitgrenze abzuwickeln.