Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wird die durch das TSVG eingeführte Neupatientenregelung zum Jahresende bedauerlicherweise abgeschafft. Klassisch überwiesenen Neupatienten stehen auf Grund der fehlenden Vergütung nun weniger Termine zur Verfügung. Wir empfehlen daher eine Überweisung als Hausarztvermittlungsfall, da hierfür Termine freigehalten werden. Hausärzte finden hier weitere Informationen.

Übrigens: Hausarztvermittlungsfälle sind nicht auf Neupatienten der Praxis beschränkt. Auch Stammpatienten können Termine zu Untersuchungen über den Hausarzt vermitteln lassen. Alternativ besteht auch eine Möglichkeit der Vermittlung über die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (TSS).

Wir arbeiten nicht mit Terminvermittlungsagenturen oder Dritten-„Online-Portalen“ zusammen.

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